- Kran
- Wasserhahn
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Kran [kra:n], der; -[e]s, Kräne ['krɛ:nə]:aus einer fahr- und drehbaren, einem Gerüst ähnlichen Konstruktion (mit Führerhaus) bestehende Vorrichtung zum Heben und Versetzen schwerer oder sperriger Dinge:einen Kran aufstellen, einsetzen.* * *
Kran 〈m.1 od. 1u〉1. Maschine zum Heben, Versetzen u. Senken von Lasten2. 〈nddt.〉 Hahn, Zapfen[<spätmhd. krane „Kranich“, nach der Ähnlichkeit mit einem Kranichhals; → Kranich]* * *
Kran , der; -[e]s, Kräne, Fachspr.: -e, landsch. auch: -en [spätmhd. kran(e), eigtl. = Kranich; nach der Ähnlichkeit der Hebevorrichtung mit dem Hals eines Kranichs, zu mhd. krane, ↑ Kranich]:Vorrichtung, die aus einer einem Gerüst ähnlichen, fahrbaren Konstruktion mit Führerhaus [u. einem (beweglichen) ↑ Ausleger (2)] besteht, die zum Versetzen od. Heben von Lasten od. sperrigen Gegenständen benutzt wird:ein hoher, schwerer K.;einen K. aufstellen, einsetzen.* * *
IKran,französisch Guéré [ge're], Volksgruppe der Kru in Westafrika, im Waldland von Nordostliberia und im Westen der Republik Elfenbeinküste, etwa 250 000; Kegeldachhäuser; patrilineares Verwandtschaftssystem. Die für ihr Geheimbundwesen wichtigen Masken zeigen streng konzipierte, aggressive Formen.Kran,persische Silbermünze, geprägt 1825-1926; 1 Kran = 20 Shahi = 1 000 Dinar, 10 Kran = 1 Toman.Kran[mittelhochdeutsch kran, eigentlich »Kranich« (nach der Ähnlichkeit mit dem Hals eines Kranichs)], Hebezeug mit großer Bauart- und Bezeichnungsvielfalt, das bevorzugt zum Heben von Lasten dient. - Brückenkräne, dazu gehören Einträgerbrücken- oder Zweiträgerbrückenkräne, Laufkräne, Hängekräne, Stapelkräne, sind mit einer Kranbrücke ausgerüstet, die auf zwei hoch liegenden Kranschienen verfahrbar abgestützt ist und selbst das Verfahren einer Laufkatze zulässt. Die Last befindet sich immer innerhalb der Radaufstandspunkte. Sie werden bevorzugt in Werkhallen (Montagekran, Gießkran) eingesetzt, besitzen Spannweiten bis über 50 m und Tragfähigkeiten bis 500 t. Das Heben der Lasten erfolgt mit Geschwindigkeiten zwischen 0,03 und 0,5 m/s und das Verfahren zwischen 0,3 und 2 m/s. - Die Kranbrücke der Portalkräne ist über ein Portal auf der Verkehrsebene abgestützt. Das Portal wird mit verfahren, in der Regel mittels Schienenfahrwerk. Portalkräne mit kurzer Spannweite bezeichnet man als Bockkräne, ist die Brücke größer als die Portalstützweite, bezeichnet man sie als Verladebrücke, Containerbrücke oder Schiffsbelader beziehungsweise -entlader. Diese Kräne dienen speziellen Aufgaben und sind mit Greifern für Schüttgut oder Spreader für Container ausgerüstet.Auslegerkräne nehmen die Last stets außerhalb ihrer Unterstützungsfläche auf. Nahezu alle Auslegerkräne können mit der Last um ihre vertikale Mittelachse eine Drehbewegung ausführen (Drehkran). Außerdem können sie die Last zur vertikalen Mittelachse durch Verfahren auf starren Auslegern (Katzauslegern) oder durch Schwenken (Derrickkran) beziehungsweise Wippen (horizontaler Lastweg, Wippdrehkran) der Ausleger bewegen. Nach diesem Prinzip arbeiten insbesondere die Hafenkräne zum Umschlagen von Stück- und Schüttgut und die Baukräne, je nach Verwendungszweck als Turmdrehkran oder Kletterkran ausgeführt. Die Fahrzeugkräne sind für den Verkehr auf der Straße, Schiene, auf dem Wasserweg oder in der Luft mit einem Fahrgestell ausgerüstet: Autodrehkran, Raupendrehkran, Eisenbahndrehkran, Schwimmkran und Kranhubschrauber. - Für den Schiffbau, Holzumschlag, Staudammbau oder auf Großbaustellen benutzt man Kabelkräne. Sie besitzen ein über mehrere Stützen (Türme oder Masten) gespanntes Tragseil (ein- oder mehrstängig) mit Spannweiten bis 1 000 m, was einer Seillaufkatze als Fahrbahn dient. Die Last hängt an einem Hubseil, verfahren wird die Laufkatze mittels Fahrseil.Unstetigförderer, Beitrr. v. G. Pajer u. a., 2 Bde. (4-51985-89).Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Kran: Heben und Senken schwerer Lasten* * *
Kran, der; -[e]s, Kräne, Fachspr.: -e, landsch. auch: -en [spätmhd. kran(e), eigtl. = Kranich; nach der Ähnlichkeit der Hebevorrichtung mit dem Hals eines Kranichs, zu mhd. krane, ↑Kranich]: 1. Vorrichtung, die aus einer einem Gerüst ähnlichen, fahrbaren Konstruktion mit Führerhaus [u. einem (beweglichen) ↑Ausleger (2)] besteht, die zum Versetzen od. Heben von Lasten od. sperrigen Gegenständen benutzt wird: ein hoher, schwerer K.; einen K. aufstellen, einsetzen; Dann sah er die Kräne hinter der Siedlung (Fels, Sünden 51); Mit -en wurden die Bootsstege bei den Anlegeplätzen ... ins Wasser gehievt (Vaterland 27. 3. 85, 27). 2. <Pl. Kräne, -en> a) (südd., westmd.) Wasserhahn; b) (landsch.) Gashahn; c) (landsch.) Zapfhahn. ∙ 3. Platz um einen [Hafen]kran: Siehe, da wimmeln die Märkte, der K. von fröhlichem Leben (Schiller, Spaziergang).
Universal-Lexikon. 2012.